Sicherheitskonzept für Veranstaltungen: Was Behörden in NRW verlangen

Stadtfest, Konzert oder Firmenjubiläum: Ab einer bestimmten Größe verlangen Kommunen ein Sicherheitskonzept. So bauen Sie es auf.
Veranstaltungsgelände mit Bühne und Absperrungen

Wann ist ein Sicherheitskonzept erforderlich?

Die Sonderbauverordnung NRW verlangt für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besuchern ein Sicherheitskonzept; viele Kommunen fordern es bereits ab einigen hundert Gästen, bei Alkoholausschank oder besonderen Risiken. Fragen Sie früh beim Ordnungsamt nach.

Was gehört hinein?

  • Beschreibung der Veranstaltung, Besucherzahl, Zeiten, Flächen
  • Gefährdungsanalyse und Schutzziele
  • Ordnerdienst: Stärke, Positionen, Qualifikation, Kommunikation
  • Einlass- und Zutrittskonzept, Jugendschutz, verbotene Gegenstände
  • Flucht- und Rettungswege, Sammelplätze, Räumungskonzept
  • Sanitätsdienst, Brandschutz, Verkehrs- und Parkraumkonzept
  • Alarmierungs- und Meldewege, Ansprechpartner

Abstimmung mit den Behörden

Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst prüfen das Konzept und formulieren Auflagen. Wer erfahren ist, spart hier Zeit: AWA erstellt Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen deutschlandweit, stimmt sie mit den Behörden ab und stellt den Ordnerdienst.

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